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NRW – Landtagswahl in Gefahr ?

illegalgross

Ist die Landtagswahl in NRW in Gefahr, weil die Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen illegal organisiert ist?

Verstösst auch das Land NRW gegen seine eigene Landesverfassung, weil die Landesverfassung selbst ungültig ist?

 

Was zunächst absurd klingt, hat vielleicht fatale Folgen für die Bürger
Nordrhein-Westfalens und die  bevorstehenden Landtagswahlen im Mai 2010.


So wie bereits seitens des ICHR festgestellt und in unserem Bericht
Land Niedersachsen - eine illegale Organisation? über das Land Niedersachsen festgehalten sind Grundrechte in der NRW-Landesverfassung zwar aufgeführt, aber weder initiiert, noch verankert worden, ebenso wenig wie beim Bund und anderen Ländern auch.
Daher wären sie nach Art. 1 GG nicht rechts- und geschäftsfähig, da alle nachfolgenden Paragraphen nichtig wären, wenn schon Artikel 1 des Grundgesetzes nicht verankert ist. Damit würden also alle, Bundes- und Landesregierungen, gegen grundlegende Vorgaben aus dem Grundgesetz und übergeordneter Gesetzgebung verstossen.


Was ist die Grundlage dieser Annahme?

Gemäss Grundgesetz, das nach Ende des zweiten Weltkrieges dem deutschen Volk auf dem Gebiet der BRD auf Veranlassung der Sieger- und Besatzungsmächte als Verfassungsrecht-Provisorium verordnet wurde, ist dem deutschen Volk aufgetragen worden selbst eine eigene Verfassung zu erarbeiten und zu verabschieden. Voraussetzung für die Gültigkeit des Grundgesetzes und der neuen deutschen Verfassung ist das unbedingte Bekenntnis zu den und die Umsetzung der Menschenrechte(n) wie im Art. 1 des Grundgesetzes als Gemeinschaftsrecht festgehalten ist. Aber, die universalen Menschenrechte (UMRG v. 22.1.2009), gemäss UN-Resolutionen (UN-Res/217A, UN-RES 43/225, UN-DOC A/C.5/43/18, sowie UN-RES 56/83 und Art. 53, 107 UN-Charta)  und Art. 1 GG zusammen mit § 137 WRV und dem Völkerrecht sind in der Umsetzung und Verwirklichung seit Kriegsende über 60 Jahre in der Bundesrepublik nicht verankert und nicht praktiziert worden.

Die Menschenrechte stehen nur auf dem Papier.

Das deutsche Volk bekennt sich nach Grundgesetz zu den Menschenrechten, die Bundesrepublik aber zur Demokratie. Demokratie hat aber mit Menschenrechten nichts zu tun. So ist in keinem Wahlprogramm irgendeiner etablierten Volks-Partei in der BRD die Rede von der Verwirklichung der Menschenrechte in Deutschland, so dass die Volksvertreter sich überhaupt nicht zum Volk mit diesem Wahlversprechen bekennen können!

Menschenrechtsverletzungen sind in der BRD nicht Bestandteil des Strafrechts. Die Feststellung, Verfolgung und Bestrafung von Menschenrechts-Verletzern, noch die Entschädigung und Rehabilitation der Menschenrechtsopfer sind möglich, weil das Gesetz vorsätzlich fehlt. Die Menschenrechtsopfer und Familien erleiden schwerwiegende Schäden auf Dauer und in Generationen.

Bislang versuchen Bürger, denen Menschenrechtsverletzungen in oder durch die BRD zugeführt wurden ihre Rechte am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geltend zu machen, da mangels entsprechender Rechtssituation  Menschenrechtsverletzungen in der BRD nicht geltend gemacht werden können aufgrund nicht existenter Menschenrechts-Justizpraxis wie dieses kuriose Beispiel zeigt:

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilte die Bundesrepublik wegen überlanger Haftprüfung eines 46-jährigen Mönchengladbachers zu einer Geldstrafe:

http://www.rp-online.de/panorama/deutschland/Verstoss-gegen-Menschenrechte_aid_730876.html

Das zeigt ja klar auf, dass die Bundesrepublik, sowie die Länder keinerlei Menschrechts – Rechtssprechung besitzen, somit auch keine Menschenrechtsverletzungen aufgezeigt, verfolgt, bestraft und Opfer entschädigt und rehabilitiert werden, obwohl Menschenrechte sowohl im Grundgesetz als auch in den Landesverfassungen als Grundrechte niedergeschrieben sind!

Es gibt zwar z. B. einen Gleichstellungs-Beauftragten für die Gleichstellung von Mann und Frau, aber keinen Menschenrechts-Beauftragten.

Somit verstösst hier das Land Nordrhein-Westfalen gegen
den Inhalt seiner eigenen Landesverfassung,

Zweiter Teil
Von den Grundrechten und der Ordnung
des Gemeinschaftslebens
Erster Abschnitt - Von den Grundrechten
Artikel 4 (Fn 2)
(1) Die im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der Fassung vom 23. Mai 1949 festgelegten Grundrechte und staatsbürgerlichen Rechte sind Bestandteil dieser Verfassung und unmittelbar geltendes Landesrecht.

da es die Menschenrechte selbst weder verankert hat, einhält, noch Menschenrechtsverletzungen per Gesetz verfolgt, bestraft bzw. Opfer entschädigt und rehabilitiert.

Folglich wird die Landesverfassung Nordrhein-Westfalens nichtig praktiziert!

Das Internationale Zentrum für Menschenrechte (ICHR), eine staatlich unabhängige und dennoch öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaft nach deutschem Recht und deutscher Verfassung, verbrieft im Grundgesetz für die Einhaltung des deutschen Volkes, hat deshalb festgestellt, dass das Land Niedersachen gegen das Grundgesetz, die Verfassung und das Völkerrecht verstösst und dass das Land Niedersachen keine Körperschaftsrechte besitzt, die sie brauchen würde um legitim regieren zu können.


Mit fatalen Folgen; denn alle Entscheidungen, alle Gesetze, alles wäre demnach rechtswidrig geschehen, was von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen bisher veranlasst und durchgeführt wurde; denn es entspricht nicht dem Bekenntnis des Volkes.

Der ICHR wird in Kürze einen nationalen Gerichtshof für Menschenrechte mit eigenen Menschenrechtsrichtern einrichten, in dem alle Menschenrechtsverletzungen in Deutschland aufgenommen und verhandelt werden. Rechtsfälle der Bürger gegen Menschenrechtsverletzungen werden in einem Amtshilfeverfahren übernommen und verhandelt, wie uns ein Sprecher des ICHR mitteilte. Die Fälle und die Entscheidungen werden im Internet veröffentlicht.

Grundlage bildet das universale , das unverletzliche und unveräusserliche , also das nicht verhandelbare Menschenrecht für das Gemeinschaftsrecht, das die Bundesrepublik und die Länder in der Praxis nicht kennen.

Die kommende Landtagswahl in NRW am 07. Mai 2010 kann also jederzeit - schon aus diesem Grunde - angefochten werden!

Gespannt werden wir die weitere Entwicklung verfolgen und weiter darüber berichten.


Hiermit möchte wir Sie bitten und auffordern, sich ihre eigene Meinung zu bilden!

 

Quellenangaben:

http://wakenews.net/html/landesregierung_niedersachsen_.html


Landesverfassung Nordrhein-Westfalen (Auszug)

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_II/II.2/Gesetze/Verfassung_NRW.jsp

Deutsche Verfassung gem. Art. 146 GG

Art. 137 WRV

UN-RES A/Res/56/83

GG         = Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

AEMR     = Allgemeine Erklärung der Menschenrechte v. 10.12.1948

IPBPR     = Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte v. 19.12.1966

EMRK     = Konvention zum Schutz der Menschenrechte und
                 Grundfreiheiten v. 04.11.1950

EcoSoC  = Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle
                 Rechte  v. 19.12.1966

UMRG     = Universales Menschenrechtsgesetz v. 22.11.2009

 

ICHR = Internationales Zentrum für Menschenrechte

Aktuelles zur NRW - Wahl Mai 2010

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